Fragen und Antworten zur Fernwärme

Hier haben wir Ihnen einige häufig gestellte Fragen aufgelistet und beantwortet. Sollten Sie nicht fündig werden, nutzen Sie unser Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre individuelle Frage.

Informationen für Interessenten

  • In Garching ist die Nachfrage nach GRÜNER WÄRME ist inzwischen so stark gestiegen, dass die Wärmeerzeugung der EWG an ihre Grenzen stößt. Die EWG ist quasi „ausverkauft“!

    Immobilien, die nicht am Wärmenetz der EWG liegen, können daher in den nächsten Jahren nicht angeschlossen werden.

    Bei der EWG wird intensiv an einer Erhöhung der Erzeugungskapazität gearbeitet. Für das Jahr 2024 ist geplant, eine stärkere Förderpumpe einzusetzen, und 2025 sollen im Heizwerk Großwärmepumpen in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Bohrung geprüft.

    Sobald die Kapazität der GRÜNEN WÄRME wieder ausreicht, wird die EWG einen gezielten Netzausbau umsetzen. Vorbereitend arbeitet die Stadt Garching an der kommunalen Wärmeplanung.

    Übrigens: Der Netzausbau richtet sich nach der Nachfrage und wird umso wahrscheinlicher, je mehr Anwohner einer Straße sich über das Angebots-Formular auf der EWG-Homepage eingetragen haben. Sollten Sie dies noch nicht getan haben, so bitten wir Sie, dies unter www.ewg-garching.de/interessenten/formular/ baldmöglichst nachzuholen. Dort werden neben Ihren persönlichen Daten z.B. Angaben zum Gebäude und zur Heizung abgefragt, die sehr wichtig für unsere Planung sind.

  • Zusätzliche Ausgaben kommen nur dann auf Sie zu, wenn die Länge der Hausanschlussleitung von Ihrer Grundstücksgrenze bis zur Wärmeübergabestation 10 Meter überschreitet oder besondere Erschwernisse vorliegen (z. B. befestigte Flächen). Eine Aufstellung dieser Kosten finden Sie im Preisblatt Anschlusskosten der EWG.

    Der Einbau der primären Wärmeübergabestation sowie deren Wartung, ggf. Reparatur und ein evtl. notwendiger Ersatz gehen grundsätzlich auf Kosten der EWG. Alle Investitionen und Unterhaltskosten, die nach der Wärmeübergabestation auf der sogenannten Sekundärseite entstehen, trägt der Kunde. Diese Kosten fallen für die zusätzliche Beauftragung eines Heizungsbauers durch den Kunden für die notwendigen Arbeiten an.

    Schematische Darstellung der Eigentums- und Wartungsgrenzen eines Hausanschlusses:

    Testbild
  • Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist der anteilige Beitrag, den Sie leisten, um den Anteil der Kosten abzudecken, die für den Aufbau der Fernwärmeinfrastruktur anfallen. Durch Aktivierung des Wärmeliefervertrags nutzen Sie diese Infrastruktur teilweise, da Sie Ihre Fernwärme darüber beziehen.

  • Die Hausanschlusskosten (HAK) sind die von Ihnen getragenen Kosten, welche für den Anschluss Ihrer Immobile an die Fernwärmetrasse anfallen.

  • Die einmaligen Kosten (Anschlusskosten und Baukostenzuschuss) zahlen Sie in zwei Raten zu je 50%. Die erste Rate ist fällig nach Vertragsabschluss, die zweite Rate nach Inbetriebsetzung.

  • Ihr Heizungsbauer demontiert zunächst Ihre vorhandene Anlage. Die EWG verlegt die Fernwärmeleitungen und montiert die Wärmeübergabestation, danach verbindet Ihr Heizungsbauer den Vor- und Rücklauf Ihrer Anlage (Heizung und Warmwasserbereitung) mit unserer Wärmeübergabestation.

    Alle elektrotechnischen Arbeiten müssen nach VDE 100 durch eine Elektro-Firma ausgeführt werden.

  • Sobald der EWG das Inbetriebsetzungsprotokoll vorliegt und an die Stadt Garching weitergeleitet ist, kann die Stadt Garching Ihren Antrag bearbeiten und auszahlen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beauftragung der Maßnahme zu stellen ist.

    Die Umsetzung der beantragten Maßnahme kann erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Das Antragsformular (als PDF) können Sie hier herunterladen:

    www.garching.de/natur-klimaschutz/klimaschutz/energiesparförderprogramm

Informationen für Kunden

  • Die bergrechtliche Bewilligung zur Gewinnung von Erdwärme läuft bis zum 30.04.2062. Verlängerungen sind zulässig.

  • Förderbohrung, Hüterweg 22 in Garching:
    Bohrlochlänge 2.450 m, Vertikale Tiefe 2.226 m

    Versenkbohrung, Ludwig-Prandtl-Str. 7 in Garching:
    Bohrlochlänge 2.166 m, Vertikale Tiefe 1.973 m

  • Nein. Zum einen handelt es sich um einen geschlossenen Kreislauf, das entnommene Wasser wird in gleicher Menge wieder in den Untergrund verpumpt. Zum anderen ist das angepumpte Wasservorkommen so groß, dass beim Anpumpen sofort aus dem umgebenden Gestein wieder Wasser nachfließt und potentielle Hohlräume direkt wieder "verfüllt" werden.

  • Plangrafik: Bayr. Staatsmin. Für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

    Bohrfeld Energie-Wende-Garching
  • Der Wärmepreis besteht aus Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis ist abhängig von der Anschluss- bzw. Wärmelieferleistung (z. B. 20 kW). Der Arbeitspreis ist abhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch (z. B. 15 MWh pro Jahr) und wird für alle Kunden jedes Quartal anhand einer Formel neu berechnet, der auf den Indizes des Statistischen Bundesamts (destatis) basiert.

    Dank der Preisgleitformel können wir unseren Kunden einen sicheren, fairen und transparenten Preis stets garantieren.

  • Die Ablesung erfolgt mittels Fernauslesung – es muss also niemand zu Ihnen ins Haus kommen. Die Zähler obliegen einer Eichfrist von 6 Jahren – die Kosten für das Auswechseln der Zähler trägt die EWG.

  • Der Wärmeliefervertrag sieht vor, dass der Kunde seinen gesamten Wärmebedarf für Raumheizung, Wassererwärmung und weitere Zwecke aus dem Fernwärmenetz deckt.

    Als Kunde haben Sie jedoch das Recht, Ihren Wärmebedarf anteilig auch aus anderen, bestehenden Anlagen zu decken, sofern diese mit regenerativen Energiequellen betrieben werden. Dazu zählt auch Holz.

  • In der Energiezentrale der EWG stehen noch weitere Energieerzeuger zusätzlich zur Geothermie bereit. Unter anderem ein Redundanzkessel, der nur bei einem etwaigen Ausfall der Geothermie bzw. der Tauchkreiselpumpe zum Einsatz kommt.

    Sollte die Tauchkreiselpumpe zur Förderung des Thermalwassers ausfallen, übernimmt dieser Kessel die Leistung so lange, bis die vorgehaltene Ersatzpumpe eingebaut ist. Somit ist eine Wärmeversorgung immer gewährleistet.

  • Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (§ 1a AVBFernwärmeV) sieht vor, dass alle Betreiber von Fernwärmenetzen ihre Netzverluste offenlegen.

    Die Netzverluste der Energie-Wende-Garching GmbH & Co KG betrugen im Verbrauchsjahr 2023 rund 5,53 GWh. Das entspricht 10,13 % der insgesamt erzeugten Wärmemenge. Die Netzverluste berechnen sich dabei aus der Differenz zwischen der in das Fernwärmenetz abgegebenen Wärmemenge und der Wärmemenge, die die Kunden aus dem Fernwärmenetz entnommen haben. Wir sind bestrebt, die anteiligen Netzverluste durch einen durchdachten Netzausbau und möglichst geringe Temperaturen in den Fernwärmerohren weiter zu senken.

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